Protokolle und Tätigkeitsberichte der Delegiertenversammlungen Samariterverband Kanton Bern

In einem Verein bzw. Verband ist eigentlich die Mitgliederversammlung (auch Hauptversammlung, Generalversammlung oder Vollversammlung genannt) das höchste Organ und absolut unentbehrlich!

In der Mitgliederversammlung wird sozusagen der Wille des Vereins bzw. Verbands geformt und der Weg des Vereins bzw. Verbands massgeblich bestimmt. Als Mitgliederversammlung gilt natürlich kein zufälliges oder willkürliches Zusammentreffen von Mitgliedern, sondern nur ein festgesetzter, vorab angekündigter Termin mit dem ausdrücklichen Zweck, die Angelegenheiten des Vereins bzw. Verbands zu ordnen.

Die Mitgliederversammlung gänzlich abschaffen, das können die Statuten eines Vereins bzw. Verbands nicht. Sie können aber die Rechte der Mitgliederversammlung bzw. der einzelnen Mitglieder einschränken.

Ausserdem können die Statuten auch vorsehen, dass anstelle der Mitgliederversammlung eine Delegiertenversammlung bzw. Vertreterversammlung eingerichtet wird. In diesem Fall wird die Mitgliederversammlung nicht einfach abgeschafft, sondern umgewandelt. Die Delegiertenversammlung ersetzt sozusagen die Mitgliederversammlung. In der Delegiertenversammlung werden die Rechte der Mitglieder dann ausschliesslich durch die Delegierten bzw. Vertreter ausgeübt.